Honorargestaltung

Unsere Honorargestaltung entspricht den Forderungen der Steuerberatervergütungsverordnung und Ihren und unseren betriebswirtschaftlichen Erfordernissen.

Lassen Sie bitte im Vorfeld der Beratung ein erstes Kostenangebot erstellen.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage des Gegenstandswertes ergibt sich aus den Nettojahreseinnahmen / dem Nettojahresumsatz einschließlich Privatentnahmen etc.

Bei Unternehmen die nach USTG § 19 optieren ist die BMG der Bruttoumsatz. Ist die Summe des Aufwandes höher, so ist der höhere Betrag anzusetzen. Bei unterjährigen Buchhaltung erfolgt nach § 35 Abs.3 StBGebV eine Hochrechnung des Jahresumsatzes. Sofern der Betrieb nicht ganzjährig besteht ist wertgenau abzurechnen.

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung des Honorars für die AS Steuerteam StBGmbH erfolgt nach der Steuerberatergebührenverordnung und des BGB. Bemessungsgrundlage der Gebühren ist (soweit gesetzl. Grundlage und ermittelbar) der Gegenstandswert lt. Gebührenverordnung (i. d. R. Jahresumsatz/Höhe des Aufwands p. a., bzw. die jeweiligen Mindestgegenstandswerte.) Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Sicherung seiner Gebührenansprüche vor der Leistungserstellung einen Kostenvorschuss nach § 8 StBGebV zu erheben. Mit Abschluss des Kalender-/Wirtschaftsjahrs erfolgt eine Endabrechnung auf der Grundlage der Vereinbarung und der StBGebV. Alle genannten Beträge verstehen sich Netto und gelten zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer. Die Honorarbeträge werden mit der Rechnungsstellung fällig und können in bar, per EC-Karte oder innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung beglichen werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles erheben wir die gesetzlichen Verzugszinsen und je Mahnung 10 € Bearbeitungsgebühr. DIE VERREINBARUNG IST BIS ZUM SCHRIFTLICHEN WIDERRUCH EINER DER VERTRAGSPARTEIEN GÜLTIG.